Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

neja hat geschrieben: 19.08.2022, 08:46 ging es hier nicht um abnehmbare AHK?
Wenn ich es richtig verstanden habe, um die Befürchtung und die Erfahrung, dass die ASK die abnehmbare AHK kaputt macht. Wenn man an die noch nicht mal über normales Zugmaul einen Touring anhängen kann, dann muss man das Thema Wohnwagen mit der AHK sicherlich vergessen.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von Roman »

Was anderes: Greifen bei Leasing-Fahrzeugen nicht irgendwelche Versicherungen oder Garantien? Eine abnehmbare AHK, die den Betrieb eines Wohnanhängers mit ASK im Bereich der zugelassenen Grenzen nicht aushält, hat für meinen Begriff einen erheblichen Mangel. So wie wenn die Tür hinten rausfällt, wenn man sie benutzt.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

mozarella hat geschrieben: 19.08.2022, 09:26
neja hat geschrieben: 19.08.2022, 08:46 ging es hier nicht um abnehmbare AHK?
Eine ASK ist etwas anderes und befindet sich, im Gegensatz zur AHK, nicht am Zugfahrzeug.....
(...)
Sowohl als auch. Die ASK übt stärkere Kräfte auf den Mechanismus der abnehmbaren AHK aus, so daß dieser wohl stärker bzw. schneller verschleißt.

Aber ja, die ASK kann man weglassen. Dann läuft man aber Gefahr, die 100er Regelung zu verlieren. Außer das Fahrzeug hat ein Stabilitätsprogramm für Gespanne, ATC, das Anhänger-ESP oder das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug zu Anhänger paßt.
einmal Anhänger-ESP müssen wir leider abziehen, aber ansonsten: Zustimmung
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

Roman hat geschrieben: 19.08.2022, 12:06
neja hat geschrieben: 19.08.2022, 08:46 ging es hier nicht um abnehmbare AHK?
Wenn ich es richtig verstanden habe, um die Befürchtung und die Erfahrung, dass die ASK die abnehmbare AHK kaputt macht. Wenn man an die noch nicht mal über normales Zugmaul einen Touring anhängen kann, dann muss man das Thema Wohnwagen mit der AHK sicherlich vergessen.
in den Beiträgen ab 2022 dieses Threads ging es m.E. "um Rücken", wegen Montage einer abnehmbaren AHK.....um die eventuelle Beschädigung einer abnehmbaren AHK durch eine ASK ging es zuletzt nicht.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 19.08.2022, 09:43
mozarella hat geschrieben: 19.08.2022, 09:26 Aber ja, die ASK kann man weglassen. Dann läuft man aber Gefahr, die 100er Regelung zu verlieren. Außer das Fahrzeug hat ein Stabilitätsprogramm für Gespanne, ATC, das Anhänger-ESP oder das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug zu Anhänger paßt.
Falsch.

Man verliert dadurch nicht die 100er Zulassung.
Es kann höchstens sein, das man sie durch das geänderte Gewichtsverhältnis nicht mehr nutzen kann.
das schrieb er doch letztendlich:
....Außer.....das Gewichtsverhältnis.....paßt.
Ohne ABS im Zugfahrzeug aber deutlich vernachlässigbar.
Sehr deutlich sogar, denn ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

neja hat geschrieben: 19.08.2022, 15:34.....
.....
.... denn ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......

...Ausnahmen bestätigen die Regel :wink: Steht aber so in der 9.Ausnahmeverordnung, ganz unten :D
20220819_155634.jpg
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

Was genau steht da zum Zug-Fz?
steht das etwas von fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb und dazu, getrennt, Anhänger-ESP?

Das ist identisch.....

Anhänger-ESP befindet sich nicht im Anhänger, sondern im Zug-Fz und ist das fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb im ZugFz.

ATC (eine Firmenbezeichnung von Alko) befindet sich dagegen im Anhänger und wird in der 9.AusnahmeVO an anderer Stelle erwähnt:
mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit
ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im
Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird;
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von Feger ETC 421 »

neja hat geschrieben: 19.08.2022, 15:34
Ohne ABS im Zugfahrzeug aber deutlich vernachlässigbar.
Sehr deutlich sogar, denn ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......
Naja, wieder nicht richtig.

Man bekommt für den Anhänger ganz locker die 100er Zulassung, auch wenn man den Anhänger mit einem Auto ohne ABS zur Prüfstelle bringt. Das hat der Prüf.-Ing. nicht mehr zu kontrollieren.

Ausnutzen darf man die Geschichte mit dem Auto davor freilich nicht.... :roll:

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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

Genau. Mein Auto hat "Gespannstabilisierung" (unter 22. eingetragen) u. ein AHK ab Werk schon, braucht es kein ABS mehr :wink: ... immer alles lesen!
neja hat geschrieben: 19.08.2022, 15:34
...ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......
Falsch.
Zuletzt geändert von upsma am 19.08.2022, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von Feger ETC 421 »

upsma hat geschrieben: 19.08.2022, 16:34 Genau. Mein Auto hat "Gespannstabilisierung" (unter 22. eingetragen) u. ein AHK ab Werk schon, braucht es kein ABS mehr :wink: ... immer alles lesen!
Doch, das Zugfahrzeug muss trotzdem Abs haben. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

...wie deutest du dann den letzten Satz in der 9. auf meinem Foto :roll:
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von Feger ETC 421 »

upsma hat geschrieben: 19.08.2022, 16:39 ...wie deutest du dann den letzten Satz in der 9. auf meinem Foto :roll:
Da geht's um das Anhänger ESP, nicht aber um das normale ABS des Zugwagen selber.

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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 19.08.2022, 16:27
neja hat geschrieben: 19.08.2022, 15:34
Ohne ABS im Zugfahrzeug aber deutlich vernachlässigbar.
Sehr deutlich sogar, denn ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......
Naja, wieder nicht richtig.

Man bekommt für den Anhänger ganz locker die 100er Zulassung, auch wenn man den Anhänger mit einem Auto ohne ABS zur Prüfstelle bringt. Das hat der Prüf.-Ing. nicht mehr zu kontrollieren.

Ausnutzen darf man die Geschichte mit dem Auto davor freilich nicht.... :roll:

Gruß, der Feger
Es ging hier die ganze Zeit um das Gespann, sonst stellt sich die Frage mit dem ABS überhaupt nicht.....du hattest doch selbst von Gewichtsverhältnissen geschrieben und die spielen erst dann eine Rolle, wenn es um ein Gespann geht.....

Du kannst nahezu jeden Anhänger generell für 100km/h zulassen (auch ohne kompatibles ZugFz), aber bei weitem nicht jedes Gespann ist gem. dieser Reghelungh zulässig und ein Gespann mit Zugwagen ohne ABS ist niemals für die deutsche 100km/h-Regelung zugelassen. Daher spielt es in dem Fall für die 100km/h-Zulassung in D absolut keine Rolle, ob der Anhänger nun eine ASK hat oder nicht.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von neja »

upsma hat geschrieben: 19.08.2022, 16:34 Genau. Mein Auto hat "Gespannstabilisierung" (unter 22. eingetragen) u. ein AHK ab Werk schon, braucht es kein ABS mehr :wink: ... immer alles lesen!
neja hat geschrieben: 19.08.2022, 15:34
...ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......
Falsch.
ABS, also ein automatischer Blockierverhinderer, ist laut 9.AVO §1Abs 1 immer notwendig. Das ist die Grundvoraussetzung.
Immer alles lesen (und verstehen...)
Auch dein Auto hat ABS......lies mal in der Bedienungsanleitung nach. Sollte drinstehen. Unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung 1 steht ABS, soweit ich es kenne, nicht, denn ABS ist seit Jahren bei Butter-Brot-Autos Standard.

Die Gespannstabilisierung (Umgangssprachlich: Anhänger-ESP) ist eine Zusatzfunktion deines normalen ESP, wenn ein Anhänger erkannt wird. Wenn dein Auto ESP hat, hat es automatisch auch immer ABS......ohne dass das Anhänger-ESP unter Bemerkungen in der ZB1 ein getragen ist, "gilt" es für die 9.AVO nicht.

Also, wenn du eine ganz alte Gurke als ZugFz hast, die nicht mal über ABS verfügt, dann hat sie auch keinerlei ESP. dann darfst du damit keinen Anhänger mit 100km/h in D ziehen, auch dann nicht, wenn der Anhänger eine ASK plus ATC hat und der Gewichtsfaktor bei 0,5 liegen sollte....
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung

Beitrag von upsma »

Feger ETC 421 hat geschrieben: 19.08.2022, 16:47
upsma hat geschrieben: 19.08.2022, 16:39 ...wie deutest du dann den letzten Satz in der 9. auf meinem Foto :roll:
Da geht's um das Anhänger ESP, nicht aber um das normale ABS des Zugwagen selber.

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ahhh jetzt habe ich es auch :D Zulassung und Nutzung mit...
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