Wenn ich es richtig verstanden habe, um die Befürchtung und die Erfahrung, dass die ASK die abnehmbare AHK kaputt macht. Wenn man an die noch nicht mal über normales Zugmaul einen Touring anhängen kann, dann muss man das Thema Wohnwagen mit der AHK sicherlich vergessen.
Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Was anderes: Greifen bei Leasing-Fahrzeugen nicht irgendwelche Versicherungen oder Garantien? Eine abnehmbare AHK, die den Betrieb eines Wohnanhängers mit ASK im Bereich der zugelassenen Grenzen nicht aushält, hat für meinen Begriff einen erheblichen Mangel. So wie wenn die Tür hinten rausfällt, wenn man sie benutzt.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
einmal Anhänger-ESP müssen wir leider abziehen, aber ansonsten: Zustimmungmozarella hat geschrieben: ↑19.08.2022, 09:26Sowohl als auch. Die ASK übt stärkere Kräfte auf den Mechanismus der abnehmbaren AHK aus, so daß dieser wohl stärker bzw. schneller verschleißt.
Aber ja, die ASK kann man weglassen. Dann läuft man aber Gefahr, die 100er Regelung zu verlieren. Außer das Fahrzeug hat ein Stabilitätsprogramm für Gespanne, ATC, das Anhänger-ESP oder das Gewichtsverhältnis Zugfahrzeug zu Anhänger paßt.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
in den Beiträgen ab 2022 dieses Threads ging es m.E. "um Rücken", wegen Montage einer abnehmbaren AHK.....um die eventuelle Beschädigung einer abnehmbaren AHK durch eine ASK ging es zuletzt nicht.Roman hat geschrieben: ↑19.08.2022, 12:06Wenn ich es richtig verstanden habe, um die Befürchtung und die Erfahrung, dass die ASK die abnehmbare AHK kaputt macht. Wenn man an die noch nicht mal über normales Zugmaul einen Touring anhängen kann, dann muss man das Thema Wohnwagen mit der AHK sicherlich vergessen.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
das schrieb er doch letztendlich:Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑19.08.2022, 09:43Falsch.
Man verliert dadurch nicht die 100er Zulassung.
Es kann höchstens sein, das man sie durch das geänderte Gewichtsverhältnis nicht mehr nutzen kann.
....Außer.....das Gewichtsverhältnis.....paßt.
Sehr deutlich sogar, denn ohne ABS im Zugfahrzeug gibt es auch mit ASK keine Zulassung gem. deutscher 100km/h-Regelung......Ohne ABS im Zugfahrzeug aber deutlich vernachlässigbar.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
...Ausnahmen bestätigen die Regel Steht aber so in der 9.Ausnahmeverordnung, ganz unten
Zuletzt geändert von upsma am 19.08.2022, 16:16, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Was genau steht da zum Zug-Fz?
steht das etwas von fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb und dazu, getrennt, Anhänger-ESP?
Das ist identisch.....
Anhänger-ESP befindet sich nicht im Anhänger, sondern im Zug-Fz und ist das fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb im ZugFz.
ATC (eine Firmenbezeichnung von Alko) befindet sich dagegen im Anhänger und wird in der 9.AusnahmeVO an anderer Stelle erwähnt:
steht das etwas von fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb und dazu, getrennt, Anhänger-ESP?
Das ist identisch.....
Anhänger-ESP befindet sich nicht im Anhänger, sondern im Zug-Fz und ist das fahrdynamische Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb im ZugFz.
ATC (eine Firmenbezeichnung von Alko) befindet sich dagegen im Anhänger und wird in der 9.AusnahmeVO an anderer Stelle erwähnt:
mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit
ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im
Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird;
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Naja, wieder nicht richtig.
Man bekommt für den Anhänger ganz locker die 100er Zulassung, auch wenn man den Anhänger mit einem Auto ohne ABS zur Prüfstelle bringt. Das hat der Prüf.-Ing. nicht mehr zu kontrollieren.
Ausnutzen darf man die Geschichte mit dem Auto davor freilich nicht....
Gruß, der Feger
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Genau. Mein Auto hat "Gespannstabilisierung" (unter 22. eingetragen) u. ein AHK ab Werk schon, braucht es kein ABS mehr ... immer alles lesen!
Falsch.
Zuletzt geändert von upsma am 19.08.2022, 16:37, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Doch, das Zugfahrzeug muss trotzdem Abs haben. Da beißt die Maus keinen Faden ab.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
...wie deutest du dann den letzten Satz in der 9. auf meinem Foto
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Da geht's um das Anhänger ESP, nicht aber um das normale ABS des Zugwagen selber.
Gruß, der Feger
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
Es ging hier die ganze Zeit um das Gespann, sonst stellt sich die Frage mit dem ABS überhaupt nicht.....du hattest doch selbst von Gewichtsverhältnissen geschrieben und die spielen erst dann eine Rolle, wenn es um ein Gespann geht.....Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑19.08.2022, 16:27Naja, wieder nicht richtig.
Man bekommt für den Anhänger ganz locker die 100er Zulassung, auch wenn man den Anhänger mit einem Auto ohne ABS zur Prüfstelle bringt. Das hat der Prüf.-Ing. nicht mehr zu kontrollieren.
Ausnutzen darf man die Geschichte mit dem Auto davor freilich nicht....
Gruß, der Feger
Du kannst nahezu jeden Anhänger generell für 100km/h zulassen (auch ohne kompatibles ZugFz), aber bei weitem nicht jedes Gespann ist gem. dieser Reghelungh zulässig und ein Gespann mit Zugwagen ohne ABS ist niemals für die deutsche 100km/h-Regelung zugelassen. Daher spielt es in dem Fall für die 100km/h-Zulassung in D absolut keine Rolle, ob der Anhänger nun eine ASK hat oder nicht.
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
ABS, also ein automatischer Blockierverhinderer, ist laut 9.AVO §1Abs 1 immer notwendig. Das ist die Grundvoraussetzung.
Immer alles lesen (und verstehen...)
Auch dein Auto hat ABS......lies mal in der Bedienungsanleitung nach. Sollte drinstehen. Unter Bemerkungen in der Zulassungsbescheinigung 1 steht ABS, soweit ich es kenne, nicht, denn ABS ist seit Jahren bei Butter-Brot-Autos Standard.
Die Gespannstabilisierung (Umgangssprachlich: Anhänger-ESP) ist eine Zusatzfunktion deines normalen ESP, wenn ein Anhänger erkannt wird. Wenn dein Auto ESP hat, hat es automatisch auch immer ABS......ohne dass das Anhänger-ESP unter Bemerkungen in der ZB1 ein getragen ist, "gilt" es für die 9.AVO nicht.
Also, wenn du eine ganz alte Gurke als ZugFz hast, die nicht mal über ABS verfügt, dann hat sie auch keinerlei ESP. dann darfst du damit keinen Anhänger mit 100km/h in D ziehen, auch dann nicht, wenn der Anhänger eine ASK plus ATC hat und der Gewichtsfaktor bei 0,5 liegen sollte....
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Re: Achtung abnehmbare AHK defekt durch Antischlingerkupplung
ahhh jetzt habe ich es auch Zulassung und Nutzung mit...Feger ETC 421 hat geschrieben: ↑19.08.2022, 16:47Da geht's um das Anhänger ESP, nicht aber um das normale ABS des Zugwagen selber.
Gruß, der Feger